Darf ein Arbeitgeber Mitarbeiter einer katholischen Klinik daran hindern, an einer Lichterprozession teilzunehmen?

Wichtige Frage vor der Lichterprozession an Gründonnerstag: Darf ein Arbeitgeber Mitarbeiter einer katholischen Klinik daran hindern an einer Lichterprozession teilzunehmen? Wenn er es denn täte? wie wäre dies zu beurteilen?

Was ist Verfassungsrecht? Was ist unzulässige Einschränkung verfassungsrechtlicher Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger?
Oder gilt Tendenzrecht?

Wären das Maulkorbregelungen, wenn es sie denn gäbe?