Die RAG versucht mit aller Macht, Aufwendungen für eine Grubenwasserbehandlung zu verhindern. Das gilt selbst für Maßnahmen, die sie am 29. Juni letzten Jahres selbst vorgeschlagen hat.
Wie jetzt bekannt wurde, hat die RAG am 18. Januar 2019 Widerspruch gegen die Auflagen des neuen Wasserbescheids vom 22. Dezember 2018 eingelegt, um zu verhindern, dass sie das mit Giftstoffen stark belastete Grubenwasser vor Einleitung in Flüsse und Bäche vorbehandeln muss. Das gilt sowohl für den Bescheid für Reden (Klinkenbach/Sinnerbach) als auch für den Fischbach. Das hat der Sprecher der Volksinitiative Wasser ist Leben – Saarheimat schützen – Grubenflutung stoppen, der Illinger Bürgermeister Armin König, entdeckt, als er beim Bergamt und beim Umweltministerium Einsicht in die Grubenwasserakten nahm.
„Was die RAG macht, ist nicht in Ordnung“, sagt König. „Damit leitet die RAG weiterhin Giftstoffe in die hoch belasteten Bäche ein, obwohl dies jetzt nicht mehr von den alten Wasserbescheiden gedeckt ist.“
Eine offizielle Widerspruchs-Begründung lag bisher nicht vor. Die RAG hatte aber bereits im Dezember im Gespräch mit dem Ministerium darauf hingewiesen, dass ihr Basiskonzept die Grubenflutung, also das Ansteigenlassen des Grubenwassers, sei. Im Ministerium und im Oberbergamt ist aber seit langem aktenkundig, dass vorerst nicht mit einem für die RAG positiven Abschluss des Planfeststellungsbeschlusses zu rechnen ist, da Widersprüche und Klagen zu erwarten seien.
König äußerte sich enttäuscht, dass weder das Wirtschafts- noch das Umweltministerium bisher über den Widerspruch der RAG informiert hätten. Das sei eine wichtige Information für die Öffentlichkeit, auch mit Blick auf den anstehenden Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren Grubenflutung.
König schlug eine Sitzung des Ausschusses für Grubensicherheit und Bergbaufolgen vor. Er sei auch gern selbst bereit, den Landtag über seine neuen Erkenntnisse zu informieren.