Es gibt eine Zeit nach Corona: Aber schon jetzt müssen Grundrechte beachtet werden

Debatte über Grundrechtseinschränkungen nötig – Was ist ein triftiger Grund? – Parlamentsvorbehalt – Virtuelle Bundesversammlung als Innovation?

Kritik am Begriff von Tobias Hans von der »neuen Normalität«

Der Illinger Bürgermeister Armin König sieht öffentlichen Diskussionsbedarf  bei der Bewältigung der Corona-Krise und fordert eine transparente Debatte darüber. Nach einer ersten Chaos-Phase und den unabdingbaren und erfolgreichen Soforthilfe-Maßnahmen zur regionalen und nationalen Eindämmung der Corona-Pandemie sei es jetzt notwendig, über die allmähliche Rückkehr zu Realität, über erkannte Defizite und über das Maß von Grundrechtseinschränkungen und deren Legitimation zu reden und gegebenenfalls kontrovers zu debattieren. König äußerte sich auch kritisch zum heutigen Satz von Ministerpräsident Tobias Hans, es gehe dabei „nicht um Rückkehr zur Normalität, sondern darum, wie eine neue Normalität aussehen wird«.

König: »Normalität ist die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Grundgesetzes. Die Verfassung kennt keine andere Normalität. Alles Andere ist Einschränkung. Die muss rechtlich zulässig sein und ist nur zeitlich begrenzt möglich.« 

Zur praktischen Umsetzung erklärte der Rathauschef: »Ich bin für eine klare, strikte Linie zur Gefahrenabwehr. Dann müssen aber auch Infektionsketten nachverfolgt und gekappt werden.«

Der Informationsfluss von den Gesundheitsämtern zu den Kommunen sei, je nach Region, offenbar unzureichend verlaufen. Benachrichtigungen der Gemeinden stimmten oft nicht mit statistischen Infektionszahlen überein.

»Wir wissen nicht, ob Infektionsketten in jedem Landkreis intensiv nachverfolgt wurden oder ob Personalmangel dies in der wichtigen ersten Phase verhindert hat. Es hätten möglicherweise Infektionen verhindert werden können«.

Die Corona-Informationsbasis für Bürgermeister und Öffentlichkeit im Saarland sei unzureichend und beschränke sich auf eine einzige als vertraulich gekennzeichnete Seite jeden Morgen.

Zudem sei die Corona-Rechtsverordnung im Saarland diskussionsbedürftig.

Sie benachteilige offenkundig Solo-Selbständige und kleine Geschäfte gegenüber Vollsortimentern und Baumärkten. Für die Ordnungsämter als Ortspolizeibehörden führe dies zu unlösbaren Konfliktfällen.

Gleichzeitig sprach sich der Illinger Bürgermeister dafür aus, die Rückkehr zur Normalität nicht dem Corona-Kabinett und den Ministerpräsidenten sowie Virologen allein zu überlassen.

»Gewählte Parlamentarier und die Bürgerschaft müssen mitreden, die Volksvertreter entscheiden.

Das kann auch digital erfolgen – mit Identitätsprüfung und Klarnamen«.  König brachte die Einberufung eines Digital-Gremiums (Digitale Corona-Bundesversammlung) nach dem Vorbild der Bundesversammlung ins Gespräch, um Parlamentarier aus Bund und Ländern im Sinne eines Bar-Camps (mehrtägiges digitales Konklave) umfassend zu beteiligen. Dieses Gremium sollte dann Empfehlungen für eine Rückkehr in den demokratischen Alltag geben. Die Bundesversammlung ist nur geschaffen worden, um den Bundespräsidenten zu wählen (Art. 54 GG). Immerhin ist die Bundesversammlung ein Verfassungs- und oberstes Bundesorgan. Es spräche aber nichts dagegen, in einer Krisensituation, in der die Grundrechte im Bund und allen Bundesländern massiv eingeschränkt wurden, ein oberstes Bundesorgan beratend einzuschalten – oder eine spiegelbildliche Nachbildung – und zwar als virtuelle Versammlung. Die virtuelle Bundesversammlung würde das gesamte deutsche parlamentarische Spektrum abbilden und den Föderalismus angemessen spiegeln. Es wäre eine neue Form der hybriden Demokratie, wie sie die Piraten vor Jahren ins Gespräch gebracht haben.

Im Saarland müsse auch kritisch über das Maß der Grundrechtseinschränkungen durch Allgemeinverfügung oder Rechtsverordnung gesprochen werden. Dem Parlamentsvorbehalt werde nicht Rechnung getragen. Das gelte auch für die anderen Bundesländer. Es gebe kein Ausführungsgesetz für das Infektionsschutzgesetz, sondern nur eine Rechtsverordnung der Exekutive.

Die jetzt geltende Rechtsverordnung im Saarland sei sehr weitgehend und eingriffsintensiv. Prinzipiell sei sie zwar richtig. Das Verbot, die Wohnung zu verlassen, wenn nicht ein »triftiger Grund« vorliegt, komme aber im Saarland einer Fast-Ausgangssperre gleich. Das greife stark in die Grundrechte ein.

Der triftige Grund sei ein unbestimmter Rechtsbegriff. »Wir müssen darüber reden, ob das  Gleichheitsgebot im Saarland möglicherweise verletzt wird.« 

Das betreffe insbesondere die Frage, zu welchem Zweck und Anlass Ausnahmen genehmigt werden und zu welchem nicht.

»Der Grundsatz ist richtig, Leben zu schützen und umfassende Gefahrenabwehr bei einer neuartigen Gefahr zu garantieren. Der Vergleich mit anderen Bundesländern zeigt aber,  dass die Intensität des Grundrechtseingriffs nicht überall gleich stark ist. Damit sind die Saarländerinnen und Saarländern ähnlich wie die Menschen in Bayern tendenziell stärker eingeschränkt, möglicherweise stärker als notwendig. Andererseits erlauben die Ausnahmen – etwa für Fahrrad- und »Motorrad-Spritztouren im schönen Saarland« umfassende Mobilitätsbewegungen, die in Kontrast zum drastisch formulierten Verbot des Verlassens der Wohnung stehen.«

König warnte davor, aus reinen Wirtschaftsinteressen nun einen großen Teil der älteren Mitbürger bei der Rückkehr zur Realität zu gefährden. Man brauche ein humanes, schlüssiges Gesamtkonzept »ohne Selektion«. Dabei dürfe man sich nicht von Lobbyinteressen unter Druck setzen lassen. Entscheidend sei das Gemeinwohl.

Dr. Armin König, 13. April 2020

Armin König ist Bürgermeister und Verwaltungswissenschaftler mit den Schwerpunkten Demografie, Partizipation und Digitalisierung

Dr. Armin König, Bürgermeister von Illingen und promovierter Verwaltungswissenschaftler. Foto: Carsten Simon (c) 2019