Der Bürgermeister von Illingen, Armin König, hat Bedenken geäußert, dass öffentliche Facebook- und Instagram-Seiten von Kommunen, Ministerien, Kreis- und Landesbehörden wegen des Verfassungsrechts der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung und den europäischen Datenschutzvorschriften abgeschaltet werden müssen. Er fordert Rechtsklarheit. Dass müssen die saarländischen Landesregierung und die Datenschutzbeauftragten Monika Grethel klären – für alle.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Ulrich Kelber und die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert haben ähnliche Bedenken geäußert. Sie empfehlen, Facebook-Fanpages öffentlicher Institutionen des Bundes und des Landes Sachsen abzuschalten. Ihr Einschätzung: eine datenschutzkonforme Nutzung ist nicht möglich.
»Das wäre zwar bedauerlich, da wir diese Plattformen sehr intensiv nutzen, aber wohl alternativlos. Das gilt auch für mich selbst. Aber wenn die Nutzung rechtswidrig wäre, hätten wir kein Ermessen. Dann ginge nur Abschalten. Wir stehen an einem Scheidepunkt. Ich bin aber kein Jurist, deshalb hätte ich gern Rechtsklarheit.«
König verwies darauf, dass es nach wie vor Daten-Hacks, Fake-Profile mit geklauten Fotos und Identitätsdiebstahl bei Metas Plattformen Instagram und Facebook gebe. Er erlebe dies selbst. »Deshalb habe ich meine Meinung zu Facebook in den letzten Tagen fundamental geändert. Es könnte sein, dass es schon bald zum großen Knall kommt«.
Angesichts dieser Entwicklungen wünscht sich König Rechtsklarheit von der saarländischen Landesregierung und der unabhängigen Datenschützerin Monika Grethel zum Meta-Auftritt öffentlicher Dienststellen.
Datenschützer wollen, dass Facebook abgeschaltet wird
Hintergrund seiner Initiative sind auch Interventionen des Bundesdatenschutzbeauftragter Prof. Ulrich Kelber und der sächsischen Datenschutzbeauftragten Juliane Hundert. Kelber hat jetzt dem Deutschen Bundestag den 31. Tätigkeitsbericht für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Bundestags-Drucksache 20/6000) vorgelegt. Kelbers zusammenfassendes Votum: »Eine datenschutzkonforme Nutzung von Facebook Fanpages ist h.E. [nach herrschender Einschätzung] weiterhin nicht möglich. Ich empfehle daher, die Fanpages abzuschalten.« Bei dem Besuch einer Facebook-Fanpage würden umfassend personenbezogene Daten über das Surfverhalten der Nutzer gesammelt, um diese Informationen über Werbung zu monetarisieren. „Diese Überwachung trifft nicht nur angemeldete Nutzerinnen und Nutzer von Facebook, sondern auch Personen, die kein Facebook Konto haben“, heißt es in der Vorlage weiter. Die wichtige Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit könne nicht die Profilbildung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Marketingzwecken rechtfertigen. Da eine datenschutzkonforme Nutzung von Facebook-Fanpages weiterhin nicht möglich sei, empfehle er deren Abschaltung. Ähnlich sieht es die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert, die den Landesbehörden dort ein Ultimatum zum 31. März gesetzt hat.
Armin König:»Meta/facebook ist keine „unschuldige“ Newsplattform. Instagram/Facebook ist durch und durch von Werbung geflutet, die auf der Grundlage von Daten funktioniert, die rechtswidrig in die USA transferiert werden. Es gibt dafür keine Rechtsgrundlage. Safe Harbour und Privacy Shield sind durch Urteile des EuGH für nichtig erklärt werden. Aber nur mit diesen von Nutzern gesammelten Daten funktionieren die Algorithmen. Und Meta verdient ungeachtet aller Skandale weiter Milliarden. Zahlreiche massive Rechtsverstöße sind aktenkundig.«
Der Illinger Bürgermeister gehört mit seiner Fanpage nach den Statistiken der Union-Stiftung selbst zu den reichweitenstärksten Bürgermeistern im Saarland.
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