Wie die Bundesregierung im Stark-Watzinger-Skandal den Deutschen Bundestag verarscht

Vorsicht: scharfe Meinung, stellenweise Satire!

Von Armin König

Sie ist nicht nur die unbekannteste und schwächste Ministerin der Ampelregierung. Möglicherweise ist sie auch die mutmaßlich politisch dümmste Bundesbildungs- und -wissenschaftsministerin, die wir je hatten. So schwach war noch keine wie Bettina Stark-Watzinger, diese Eine. Und die Krönung ist die Antwort ihres Ministeriums und der Bundesregierung auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Sie antwortet schlicht: NICHT. Tausendmal befragt, tausendmal nichts gesagt (oder gelogen?).

Und das ist ein Skandal und eine Frechheit gleichermaßen, die wir hier dokumentieren. 

Statt zu antworten, wird wieder und wieder 

„auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/12377 verwiesen.“

Der Witz ist: schon dort hat Frau Stark-Watzinger NICHT auf konkrete Fragen geantwortet. Die mutmaßlich Ertappte verweigert sich.  

Bei hundert Fragen 99mal NICHTS zu sagen, ist auch gegenüber der Öffentlichkeit eine Unverschämtheit. Wer so handelt, muss eigentlich vom Bundeskanzler gefeuert werden. Aber dessen Führungsschwäche ist mittlerweile ja hinreichend bekannt.

Traurig, traurig, traurig. 

Ich sage dies als unparteiischer und unparteilicher publizistischer Beobachter.

Lüge oder Dummheit oder beides? Gegenüber dem Parlament ist diese Arroganz der Macht dreist, rechtswidrig, dumm, dämlich, moralisch verwerflich. Denn nicht die Exekutive ist die Vertretung des Volkes, sondern der Souverän, das Parlament. Und nicht „die Fach- oder Leitungsebene“ des „Ministeriums“ ist für Fehlverhalten verantwortlich, sondern die Chefin. Wer im Ministerinnen-Dienstwagen gefahren werden will, muss das wissen. Und wenn Parlamentarier Aufklärung verlangen, dann tun sie dies als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes. „DEM DEUTSCHEN VOLKE“ – steht auf einer Länge von 16 Metern in 60 Zentimeter großen Bronzelettern unter dem Giebelfries des Reichstagsgebäudes.

Die Parlaments-Verarsche ist Teil einer Vernebelung-Aktion, die der Demokratie, der Wissenschaft und der Glaubwürdigkeit der Politik ingesamt schadet und die nur dazu dient, den eigenen …. Sessel der Ministerin zu retten.

Dummheit im Wissenschaftsministerium?

Es geht um die mutmaßlich vorgesehene Zensur von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die es gewagt hatten, einen Offenen Brief zu Palästinenser-Protesten und deren Sanktionieren unterschrieben zu haben, den man nicht gutheißen muss und den man kritisieren darf und sogar muss, aber nicht zensieren und schon gar nicht sanktionieren durch Forschungsgeld-Entzug. Dieser Zensurversuch  war nicht nur DUMM, sondern auch politisch verheerend: ein Skandal, wie er offenkundiger nicht sein könnte.

Und jetzt geht es um die Frage: Wer war’s? Stark-Watzinger selbst? Ihre Staatssekretärin Sabine Döring, die gefeuert wurde und nun wegen ministeriellem Maulkorb nicht aussagen darf? Wegen „Dienstgeheimnissen“ einer FDP-Führungsclique, die jeglichen Kontakt zur politischen Realität verloren hat? War es die Pressestelle der Ministerin? Hat sie die Prüfaufträge gegeben? Hat  die schwache Ministerin ihre beamtete Staatssekretärin geopfert, um von ihrem katastrophalen Fehlverhalten abzulenken und ihre anschließend Sprechverbot erteilt? Die Medien sprechen von einer parteiverseuchten (FDP) Leitung-Ebene des Ministeriums, die durch Inkompetenz und Arroganz auffalle und Wagenburg-Mentalität offenbare. Die Medien: Das ist keine rechte oder linke Verschwörung. Das sind von rechts bis links: BILD, CICERO, WELT, FAZ, Süddeutsche, ZEIT, Spiegel, WDR, NDR, TAZ…. – und viele andere. Das sind keine publizistischen Märchen oder Fake-News, das sind Fakten, Fakten, Fakten.

Hat die Ministerin die Unwahrheit gesagt oder gar gelogen, als das Parlament sie befragt hat? (Was auch immer in diesem Fall der Unterschied sein mag). Vieles spricht dafür, auch Medienrecherchen.

Sie aber dreht und windet sich, taucht ab, taucht unter, verheddert sich. Spricht davon, es sei „nichts veraktet“ worden. Und bleibt. Und Lindner, ihr Parteichef, schaut ungeniert zu. Es geht nur um MACHT und MACHTERHALT.

Unbestritten ist, dass es „im Ministerium“ von Stark-Watzinger einen Prüfauftrag gab, ob man den engagierten Wissenschaftler:innen die Fördermittel streicht, nur weil sie sich (bei aller Fragwürdigkeit der Aktion) politisch geäußert haben. Unbestritten ist auch, dass dies ein klarer Fall für einen Rücktritt ist. Die CDU/CSU und die Linke wollten dies aufklären. Sie haben Anfragen gestellt, Sitzungen beantragt.

Und hier kommt die Verarsche ins Spiel, die ich so drastisch nennen muss. Frei gewählt Abgeordnete kontrollieren die Regierung. Sie haben Anspruch aus Auskunft – auf wahrheitsgemäße Antworten, auf Tatsachen, auf Fakten, auf Akten. Die Wahrheit ist dem Volke und dem Parlament, aber auch den Ministerinnen zumutbar, um es mit den Worten von Ingeborg Bachmann zu kommentieren.

Die schwache Stark-Watzinger aber verweigert Antworten oder gibt die falschen. Und manche Antwort klingt wie eine dreiste Lüge. Und dass man nichts in die Akten geschrieben hat, insbesondere bei einer so brisanten Angelegenheit, ist natürlich auch ein gravierendes Fehlverhalten und ein Rücktrittsgrund für die Ministerin. Sage ich als Verwaltungswissenschaftler.

Als heute die Antwort der Bundesregierung (vom Bundesbildungsminiserium verfasst) ins Mailfach flatterte, staunte ich nicht schlecht über die Chuzpe der Antwortverweigerung. Soviel Dummheit hatte ich einer amtierenden Bundesministerin dann doch nicht zugetraut. Das hat mir die Zornesröte ins Gesicht getrieben. Und deshalb musste ich diesen scharfen Leitartikel schreiben.

Er hat aber Gründe.

Die Parlamentsdrucksache macht sie offenkundig. Lesen Sie selbst.

Hier ist sie, die Antwort:

 

Deutscher Bundestag , Drucksache 20/12825

20. Wahlperiode.  05.09.2024

Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU – Drucksache 20/12219 – Sachverhaltsaufklärung von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger zur sogenannten Fördermittel-Affäre

Vorbemerkung der Fragesteller:

Am 8. Mai 2024 hat sich die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger wie folgt in der „BILD-Zeitung“ über einen offenen Brief, deren Inhalt die Fraktion der CDU/CSU dezidiert ablehnt, geäußert:

„Dieses Statement von Lehrenden an Berliner Universitäten macht fassungslos. Statt sich klar gegen Israel- und Judenhass zu stellen, werden Uni-Besetzer zu Opfern gemacht und Gewalt verharmlost.“ Dass es sich bei den Unterstützern um Lehrende handelt, ist eine neue Qualität. Denn gerade Professoren und Dozenten müssten „auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Es ist richtig, wenn Hochschulleitungen bei Antisemitismus und Gewalt schnell handeln und die Polizei einschalten“ (www.bild.de/politik/inland/regierung-fassungslo s-uni-skandal-eskaliert-663b6def27e1b86288b11fc5).

Am 16. Juni 2024 hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger die Versetzung ihrer beamteten Staatssekretärin, Prof. Dr. Sabine Döring, mit folgender Begründung angekündigt:

„Am 11.06.2024 ist mir eine E-Mail aus der Fachebene meines Ministeriums zur Kenntnis gebracht worden, welche die Prüfung potentieller förderrechtlicher Konsequenzen für die Unterzeichner des besagten offenen Briefes zum Gegenstand hat. Die für die Hochschulabteilung fachlich zuständige Staatssekretärin Prof. Dr. Sabine Döring hat – wie schon öffentlich bekannt – den zugrundeliegenden Prüfauftrag veranlasst. Ebenfalls hat sie erklärt, dass sie sich bei ihrem Auftrag der rechtlichen Prüfung offenbar missverständlich ausgedrückt habe. Nichtsdestotrotz wurde der Eindruck erweckt, dass die Prüfung förderrechtlicher Konsequenzen auf der Basis eines von der Meinungsfreiheit gedeckten offenen Briefes im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erwogen werde. Das widerspricht den Prinzipien der Wissenschaftsfreiheit. Prüfungen förderrechtlicher Konsequenzen wegen von der Meinungsfreiheit gedeckten Äußerungen finden nicht statt.

Der entstandene Eindruck ist geeignet, das Vertrauen von Wissenschaftlerin- nen und Wissenschaftlern in das BMBF nachhaltig zu beschädigen. Vor diesem Hintergrund und da ich im Prozess der Aufarbeitung zu der Überzeugung gelangt bin, dass ein personellerNeuanfang nötig ist, habe ich den Bundeskanzler darum gebeten, Staatssekretärin Prof. Dr. Sabine Döring in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. Ich danke Sabine Döring für ihren Einsatz für Bildung, Wissenschaft und das BMBF.“ (www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/ pressemitteilungen/de/2024/06/160624_StD.html).

Am 17. Juni 2024 hat die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger in der Bundespressekonferenz auf Nachfrage mitgeteilt:

„Ich habe den betreffenden Auftrag, förderrechtliche Konsequenzen prüfen zu lassen, nicht erteilt und auch nicht gewollt.“

Am 18. Juni 2024 berichtete das Magazin „Cicero“ über einen weiteren Auftrag aus der Leitungsabteilung, dem unmittelbaren Umfeld von der Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger, der bereits am 10. Mai 2024 und damit drei Tage vor dem Auftrag der entlassenen Staatssekretärin Prof. Dr. Sabine Döring erteilt wurde.

„Dass die Ministerin in der Angelegenheit aber eine Rolle spielte, bestätigt am Ende auch die Pressestelle des Bundesministeriums auf Anfrage von Cicero. Unbestritten ist demnach, dass im Pressereferat bereits am 10. Mai 2024 daran gearbeitet wurde, eine Liste jener Wissenschaftler der FU Berlin anfertigen zulassen, die den umstrittenen offenen Brief unterschrieben hatten und zugleich Empfänger von Fördermitteln des Ministeriums waren.

Aber: Das geschah ausdrücklich nicht auf Anforderung der nun in den einstweiligen Ruhestand versetzten Staatssekretärin Döring. Es geschah aufgrund der Eigeninitiative der Pressestelle der Ministerin, sagt das Ministerium: „Es handelte sich um einen routinemäßigen Vorgang, um auf eventuelle Nachfragen vorbereitet zu sein.“ (www.cicero.de/innenpolitik/bundesministerin-stark- watzinger-lehnt-rucktritt-ab-das-konnte-eng-werden).

Auf Antrag der Fraktion der CDU/CSU wurde die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger für den 26. Juni 2024 zur Sachverhaltsaufklärung in den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages geladen (www.zeit.de/politik/deutschland/2024-06/foerdergeld-a ffaere-bettina-stark-watzinger-bildungsausschuss-unionsfraktion). Auf mehr- fache Nachfrage der Fraktion derCDU/CSU zu den Hintergründen des am Mai 2024 erfolgten Auftrages ihrer Pressestelle hat die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger keine Antwort darauf gegeben, auf wessen Weisung die Pressestelle eine etwaige Auflistung von Wissenschaftlern hat anfertigen lassen (www.welt.de/politik/deutschland/article252220282/Stark-Watzinger-Die-Frage-ist-warum-die-Ministerin-nicht-einfach-sagt-wer-es-war.html). Die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger hat die täglich stattfindenden Morgen- bzw. Presselagen als „informell“ bezeichnet und auch auf mehrfache Nachfrage keine Auskunft dazu gegeben, (1) wer die Teilnehmer an den für die Sachverhaltsaufklärung relevanten Morgen- bzw.Presselagen waren, (2) ob der offene Brief Gegenstand der Beratungen war und (3) ob im Anschluss Weisungen oder Arbeitsaufträge in das Haus erteilt wurden. Ferner hat die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger zur Verwunderung der Fragesteller ihre eigene Pressestelle aus der Leitungsabteilung als Fachebene deklariert und damit nach Ansicht der Fragesteller den Eindruck erweckt, die im Fokus der Öffentlichkeit stehenden Aufträge seien ausschließlich durch die Fachebene des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und nicht durch ihr unmittelbares persönliches Umfeld der Leitungsabteilung zu verantworten.

Aus Sicht der Fragesteller wird durch die Nichtbeantwortung von Fragen zur Herkunft von Aufträgen die Transparenzpflicht im Sinne der Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns einer obersten Bundesbehörde durch die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger empfindlich verletzt. Die Aufarbeitung hat nach Auffassung der Fragesteller gerade erst begonnen.

 

V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g

Die Fragen der Fragesteller entsprechen weitestgehend den bereits beantworte- ten Fragen, die der Bundesregierung in der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/12244 übermittelt wurden.

Es wird daher auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/12377 verwiesen.

  1. War der Umgang von der Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger mit dem offenen Brief zwischen dem 7. und dem 13. Mai 2024 Gegenstand einer oder mehrerer Morgenlagen, einer Leitungsbesprechung oder Abteilungsleiterrunde, und wenn ja, mit welchem Inhalt, und wenn nein, warum nicht, da doch öffentlich kundgetane „Fassungslosigkeit“ herrschte?
  2. Warum ist aus Sicht von der Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger die Morgen- bzw. Presselage, wie sie es in der Ausschussbefragung de- klariert hat, ein „informelles Gremium“?
  3. Wer nimmt an den Morgen- bzw. Presselagen der Bundesministerin ge- wöhnlich teil (bitte um tabellarische Auflistung ausschließlich der Funk- tionen, etwa PSt, St, AL Z, AL 1, L1, L2, RL L21 etc.)?
  4. Wurden im Rahmen von Morgen- bzw. Presselagen der Bundesministe- rin seit Dezember 2021 schon einmal Arbeitsaufträge oder Weisungen an das Haus vorbesprochen, abgestimmt oder in Auftrag gegeben, und falls ja, wie erklärt die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger den Widerspruch zu ihren Äußerungen gegenüber dem Ausschuss des Deutschen Bundestages (www.bundestag.de/mediathek/ausschusssitzungen?videoi d=7613130#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NjEzM TMw&mod=mediathek), und falls nein, warum nicht?

Antwort: Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 4 bis 8, 9 bis 12 und 18 bis 21 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/12377 verwiesen.

  1. An welchen Tagen zwischen dem 7. und dem 13. Mai 2024 fand eine Morgen- bzw. Presselage mit der Hausleitung statt, und an welchen die- ser Morgen- bzw. Presselagen hat die Bundesministerin Bettina Stark- Watzinger teilgenommen (bitte um tabellarische Auflistung)?

Antwort: Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/12377 verwiesen.

  1. Wurden Arbeitsaufträge in bzw. als Konsequenz aus diesen Morgen- Presselagen erteilt, und wenn ja, welche (bitte vom 7. Mai bis 13. Mai 2024 auflisten)?

Antwort: Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 9 bis 12, 13 bis 16 und 18 bis 21 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/12377 verwiesen.

  1. Wie unterscheidet sich der Auftrag der Pressestelle der Leitungsabteilung von dem Auftrag der entlassenen Staatssekretärin Prof. Dr. Sabine Döring?

Antwort: Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/12377 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/12377 verwiesen.

  1. Warum haben Staatssekretärin Prof. Dr. Sabine Döring und der zuständige Leiter der Abteilung „Hochschul- und Wissenschaftssystem; Bildungsfinanzierung“ Arbeitsaufträge telefonisch erteilt (www.spiegel.de/p anorama/bildung/bettina-stark-watzingers-staatssekretaerin-soll-umstrittene-pruefung-beauftragt-haben-a-5dfcbd9a-786b-4f6b-a5d0-ceeb19e4 3512), und ist dies aus Sicht der gesamten Bundesregierung zulässig und üblich in einer obersten Bundesbehörde?

Antwort: Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 13 bis 16 der Klei- nen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/12377 verwiesen.

  1. Von wem kam der Auftrag an die Pressestelle der Leitungsabteilung, eine Auflistung von Wissenschaftlern am 10. Mai 2024 zu veranlassen?
    1. Kam der Auftrag von der Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger?
    2. Kam der Auftrag vom zuständigen Leiter der Leitungsabteilung und hat dieser auf Weisung agiert, und falls ja, von wem (Funktion) kam die Weisung?
    3. Kam der Auftrag vom zuständigen Unterabteilungsleiter Kommunikation der Leitungsabteilung und hat dieser auf Weisung agiert, und falls ja, von wem (Funktion) kam die Weisung?
    4. Kam der Auftrag vom Pressesprecher von der Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger und hat dieser auf Weisung agiert, und falls ja, von wem (Funktion) kam die Weisung?
    5. Hat die Pressestelle der Leitungsabteilung eigenmächtig gehandelt, und falls ja, warum, und falls nein, von wem (Funktion) kam die Weisung?
  2. Wurde der Auftrag an die Pressestelle, die Liste mit Wissenschaftlern anzufertigen, schriftlich oder telefonisch erteilt, und falls telefonisch, warum?
  3. Warum wurde von der Pressestelle der Leitungsabteilung bzw. dem Urheber des Auftrages eine Auflistung von Wissenschaftlern angefordert, zu deren Inhalt sich das BMBF aufgrund von personenbezogenen Daten der Betroffenen weder in Regierungspressekonferenzen noch auf Presse- anfragen äußern darf?
  4. Hält die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger an ihrer Aussage in der Regierungsbefragung vom 26. Juni 2024 fest, dass sie von der Anforderung derPressestelle ihrer Leitungsabteilung im Vorfeld und bis zum
  5. Juni 2024 nichts gewusst hat, und falls ja, warum wusste die Bundes- ministerin Bettina Stark-Watzinger von diesem nach Ansicht der Fragesteller ungewöhnlichen Auftrag der Pressestelle ihrer Leitungsabteilung nichts, und falls nein, warum nicht?

Antwort: Die Fragen 9 bis 12 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/12377 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 48 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/12377 verwiesen.

  1. Wie definiert die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger mit Blick auf das BMBF
    1. die Leitungsebene und
    2. die Fachebene?
  2. Versteht die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger die Referate ihrer eigenen Leitungsabteilung als einen Teil der Fachebene, und falls ja, warum, und falls nein, warum hat die Bundesministerin Bettina Stark- Watzinger in der Regierungsbefragung dann den Prüfauftrag aus ihrer Pressestelle als einen Prüfauftrag der Fachebene bezeichnet?

Antwort: Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 24 bis 26 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/12377 verwiesen.

  1. Widerspricht der Auftrag der Pressestelle der Leitungsabteilung vom 16. Mai 2024 den Prinzipien der Wissenschaftsfreiheit?
  2. Welche weiteren Konsequenzen sind – vor dem Hintergrund einer in der Ausschussbefragung auf zweifache Nachfrage der Fraktion der SPD und trotz einerErinnerungsbitte aus den Reihen der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN damit mehrfach nicht beantworteten Frage – mit Bezug zum Auftrag der Pressestelle der Leitungsabteilung vom 10. Mai 2024 sowohl „in personeller als auch struktureller Hinsicht geplant, um zu vermeiden, dass diese Vorgänge sich nochmal wiederholen können, weil auch mehrere Leute an den Recherchen beteiligt waren“?
  3. Gilt der von der Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger verfügte personelle Neuanfang auch für das Personal der Leitungsabteilung, sollte dieser tatsächlich als Erstes den von der Bundesministerin Bettina Stark- Watzinger kritisierten Auftrag beauftragt haben?

Antwort: Die Fragen 15 bis 17 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/12377 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/12377 verwiesen.

  1. In welcher Besoldungsgruppe ist der Leiter der Leitungsabteilung, der Leiter der Unterabteilungsleitung Kommunikation der Leitungsabteilung, der Leiter des Pressereferates, der Leiter der Abteilung 4 „Hochschul- und Wissenschaftssystem; Bildungsfinanzierung“ mit Stand zum 7. Mai 2024 eingruppiert?

Antwort: Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter in Bundesministerien sind üblicher- weise in der Besoldungsgruppe B 9 oder B 6 eingruppiert. Unterabteilungsleiterinnen und Unterabteilungsleiter sind in der Besoldungsgruppe B 6 oder B 3, Referatsleiterinnen und Referatsleiter in der Besoldungsgruppe B 3 oder A 16 eingruppiert. Angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Funktionen erhalten eine entsprechende vertraglich geregelte Vergütung. Eine Zuordnung zu einzel- nen Personen ist der Bundesregierung im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht aus rechtlichen Gründen untersagt. Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/32060 verwiesen.

Vorabfassung.