Ich unterstütze durch meine Unterschrift den Antrag auf Behandlung der Volksinitiative der Antragsteller Dr. Armin König und Dr. Reinhard Christian zum Thema „Wasser ist Leben – Saar-Heimat schützen – Grubenflutung stoppen“. Der Saarländische Landtag soll sich im Rahmen seiner Zuständigkeit mit folgendem Gegenstand der politischen Willensbildung befassen:
Die geplanten Grubenflutungen durch die RAG werden abgelehnt, weil sie in die Rechte der Bürger und der Kommunen eingreifen und schädlich sind. Sie haben erhebliche negative Auswirkungen auf die Menschen im Saarland, auf ihr Hab und Gut und auf Flüsse, Bäche, Umwelt und Natur. Gefahren für Leib und Leben sind nicht auszuschließen (Trinkwassergefährdung, Grundwassergefährdung, Radon). Die Auswirkungen greifen in das Eigentumsrecht (Art. 14 GG) ein, verletzen die Planungshoheit der Kommunen (Art. 28,2 GG) und verstoßen gegen Umweltbestimmungen (EU-Wasserrahmenrichtlinie, Wasserhaushaltsgesetz, PCB-Richtlinie). Dies ist nicht akzeptabel, zumal die Ewigkeitslasten definitiv Aufgabe der RAG-Stiftung sind.