Manchmal läuft es wirklich blöd! Ärgerlich, dass es immer mal mich trifft. Aber der Reihe nach: Am 2. Mai 2016 habe ich, nachdem das Umweltministerium mir und vielen anderen Bürgermeistern einen Brief zur Ausweisung von Naturschutzgebieten (Natura-2000; Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland) geschrieben hatte, einen dreiseitigen informativen Brief an den Umweltminister geschrieben. Darin habe ich darauf hingewiesen, dass wir als Illrenaturierungsgemeinde (Natura Ill-Theel) im Umweltschutz sehr aktiv sind und dass wir unsere Hausaufgaben schon erledigt haben; dass wir als LIK-Nord-Zweckverbandsgemeinde aber auch erwarten, dass die LIK-Nord-Gebiete FFH- und schutzgebietsmäßig gesichert werden. Bei der Gelegenheit habe ich einen Antrag gestellt, sämtliche geplanten Natura-2000-Gebiete, die das Land verordungsmäßig sichern will, zu erfahren. Das ist Popular-Recht nach SUIG. Diese Anfrage muss gesetzeskonform innerhalb von 4 Wochen (2. Mai / 2. Juni) beantwortet werden, in begründeten Ausnahmefällen nach 2 Monaten (2. Juli). Am 5. August (Stempel des Ministeriums; Eingang am 8. August in Illingen) hat mir die zuständige Behörde zwar keine direkte Auskunft erteilt, aber auf einen Internet-Link verwiesen. Das ist grundsätzlich zulässig, wenn dort die Informationen, die begehrt wurden, zu finden sind. Zu blöd nur, dass dieser Link (http://www.saarland.de/ministerium_umwelt_verbraucherschutz… – „Möglicherweise haben Sie einen veralteten Link bzw. ein altes Bookmark verwendet“) weder am 5. August noch heute, am 25.9. 2016 funktioniert (404 – Seite nicht gefunden!). Man hat mir meine Anfrage als nicht nur nicht fristgerecht, sondern überhaupt nicht beantwortet. Dass so etwas immer mir passiert