Wenn der Leiter des Bergamts Saarbrücken, gegen den die Gemeinde Illingen im Verfahren um den Abschlussbetriebsplan einen Befangenheitsantrag gestellt hat, davon ausgeht, dass beim Rückzug aus dem Untertage-Betrieb „in den letzten zwei Jahrzehnten keine umweltgefährdenden Stoffe mehr im Grubengebäude verblieben“ sind und dass alle „PCB-haltigen Betriebsflüssigkeiten auf den Bergwerken erfasst, beprobt und von sonstigen nicht belasteten Altölen getrennt gelagert und ordnungsgemäß entsorgt wurden“, dann ist das erstens fernab jeglicher Realität und dann hat seine Behörde offensichtlich ihre Hausaufgaben bei Bergaufsicht, Prüfung, Kontrolle und Dokumentation nicht gemacht.
Das ist sehr bedenklich, auch mit Blick auf den Besorgnisgrundsatz im Wasserrecht.
In offiziellen Dokumenten der Landesregierung werden die Fakten nämlich ganz anders dargestellt.
„Die Einsatz- und Entsorgungsmengen der in der Vergangenheit untertägig eingesetzten PCB-haltigen Hydrauliköle wurden nicht systematisch erfasst. … Aufgrund der erheblichen Lücken bei der statistischen Erfassung der eingesetzten und entsorgten Mengen erscheint es auch Sicht der Landesregierung sinnvoll und zielführend, bei den kommenden Genehmigungsverfahren zur Grubenwassserhaltung Szenarien zu entwicklen, die von durchschnittlichen jährlichen Einsatzmengen ausgehen, die größtenteils unter Tage verblieben sind.“
So war es.
Und die Erzählungen der Bergleute bei der Infoveranstaltung in der Allenfeldhalle in Merchweiler stützen diesen Befund.