Globus in der Betzenhölle: Umweltfrevel aus Prinzip?

In einem fulminanten Plädoyer für Umwelt und Natur, für Rechtssicherheit und Vertragstreue, hat der Illinger Bürgermeister Armin König bei der Verbandsversammlung der Landschaft der Industriekultur Nord (LIK NORD) Menschenschutz, Gesundheitsschutz, Naturschutz und Tierschutz in den Mittelpunkt seiner Rede gestellt. Er belegte eindrucksvoll, dass die geplante Globus-Ansiedlung am Standort Betzenhölle rechtswidrig von Anfang an ist und gegen das Bundesnaturschutzgesetz, das Landeswaldgesetz, den Förderbescheid der LIK und die Verwaltungsvereinbarung verstößt. Hier solle rechtswidrig ein ganzer Wald von 5 Hektar gefällt werden.

Rede bei der Verbandsversammlung der LIK Nord zum rechtswidrigen Antrag der Stadt Neunkirchen, die Zustimmung zur Einleitung eines förmlichen Raumordnungsverfahrens im Zusammenhang mit der geplanten Ansiedlung eines Globus Verbrauchermarktes in Neunkirchen zu geben.

20.9.2016

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Es sind nicht nur die großen Tiere

Es sind nicht immer die großen Tiere, die das Leben lebenswert machen. Und es sind auch nicht nur die großen Zahlen, die Millionen, die entscheiden. Es sind eben auch die Kleinen, die nicht im Blickpunkt stehen, die Unscheinbaren, die Winzlinge wie die Haselmaus, die Libelle, das Braune Langohr und der Große Abendsegler.
Es ist das Zusammenleben, das Zusammenwirken von groß und klein, alt und jung. Was für die Natur gilt, gilt auch für die Gesellschaft, für die Wirtschaft, für die Kultur. Es ist eben nicht nur das darwinistische Fressen und Gefressen werden, das Prinzip „Survival of the fittest“.
Es ist die Vielfalt, die uns stark macht, die Biodiversität vom Kleinsten bis zum Größten, vom Einzeller bis zum Menschen. Und deshalb kommt es auf alle an. Auf die Haselmaus und die Gelbbauchunke genauso wie auf Waldohreule, Rotmilan oder Eidechse. Weil es ums Ganze geht.
Wir dürfen das nie aus den Augen verlieren. Weil wir uns sonst selbst aus dem Blick verlieren.
„Ein Baum, der fällt, macht mehr Krach, als ein Wald, der wächst“, schreibt Hans-Peter Dürr, Träger des Alternativen Nobelpreises in seinem Buch „Warum es ums Ganze geht“. „Unsere Wahrnehmung wird von fallenden Bäumen dominiert – von dem, was gewaltig ist, was schnell passiert, was uns bedroht. … Doch dann wundern wir uns, dass es trotz all dieser Zerstörung immer noch Leben und Vielfalt auf dieser Erde gibt. Wir erkennen daran, dass es der „wachsende Wald“ ist, auf den es letztlich ankommt. Er ist es, der das Leben fortführt – langsam und vielfältig, ganz unauffällig und beständig. Lasst uns nicht im Getöse der Zerstörung das langsame Entfalten des Neuen übersehen.“

Und „Wir haben darauf zu vertrauen, dass jeder einzigartig ist und alle verschieden. … Wirklichkeit ist keine starre Realität, sie ist voller Möglichkeiten – und sie ist in uns. Sie kann von uns geändert und neu gestaltet werden.“

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Mut zur Vision und
zwei große Siege

Mit diesem Mut zur Vision, mit dieser Offenheit, einem Kopf voller verrückter Ideen sind wir 2008 in den Bundeswettbewerb Idee.Natur gestartet. Wir hatten keine Chance und haben doch gewonnen. Wir waren die Außenseiter. Mit einem genialen Konzept. Es war der Beginn einer beispiellosen Erfolgsgeschichte. Einer Erfolgsgeschichte, die uns eines der spannendsten Natur-Erlebnisprojekte Deutschlands gebracht hat. Einer Erfolgsgeschichte, die uns 13 Millionen Euro Bundes- und Landesförderung gebracht hat. Einer Erfolgsgeschichte, bei der wir auch den Bundes-Wettbewerb Chance.natur gewonnen haben.
Als Gemeinschaft. Als kreatives Kollektiv.
In der Siegerurkunde heißt es – und jede Kommune hat eine eigene Urkunde bekommen -: „Die Gemeinde Illingen wird für ihre Projektskizze Landschaft der Industriekultur Nord mit dem Zukunftspreis Naturschutz ausgezeichnet.

Das Projekt wurde von einer interdisziplinär besetzten Jury unter 122 Bewerbern als eines der zehn besten und innovativsten Konzepte für Naturschutzgroßprojekte in Deutschland ausgewählt. Die Auszeichnung wird verliehen für die beispielhafte Verknüpfung von modernem Naturschutz und nachhaltiger Nutzung zum Vorteil von Menschen und Natur. Sie ist mit einem Preisgeld von 10.000 Euro dotiert.

Bonn, den 15. Mai 2009 – Sigmar Gabriel, Horst Seehofer, Prof. Dr. Beate Jessel.“

Es ging immer um Umwelt. Es ging immer um Natur.
Es ging nie um Handel und Großmärkte.
Wir haben das Geld für innovativen Umweltschutz erhalten – damit wir Zukunft gestalten und nicht nur verwalten.

Der Bund hat klar gesagt, was er will: großflächige Naturschutzvorhaben, die national besonders bedeutsam und besonders schützenswert sind. Und deshalb gelten in diesem Gebiet LIK Nord auch nicht die üblichen Ausgleichsmaßnahmen. Hier gilt Schutz vor Ausgleich, Störungs-Vermeidung vor Eingriffen. Es ging um innovative Konzeptideen, die „in besonders überzeugender Weise … neue Ansätze für Naturschutzgroßprojekte in urbanen bzw. industriellen Räumen entwickeln.“

Meine Damen und Herren, es geht nicht darum, mit Naturschutz Konsum und Handel auszuhebeln.
Hier wird versucht, mit Handel und Konsum den Naturschutz auszuhebeln.

So hatten wir nicht gewettet.

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Der Antrag zur Ausgliederung

Und obwohl wir uns auf eine gemeinsame Entwicklung der Region im Sinne des Naturschutzgroßvorhabens verständigt und vertraglich verpflichtet haben, stellt die Stadt Neunkirchen nun den Antrag, über den Sie und ich heute zu befinden haben.

„Zustimmung zur Einleitung eines förmlichen Raumordnungsverfahrens im Zusammenhang mit der geplanten Ansiedlung eines Globus Verbrauchermarktes in Neunkirchen.“

Es überrascht mich, dass die Stadt Neunkirchen als LIK-Mitglied den Antrag stellt und nicht der Vorhabenträger Globus, der auch Grundstückseigentümer werden soll und eigentlicher Antragsteller beim Land ist. Die Flächen sind im Besitz des SaarForstes und des Bundes.
Im übrigen ist dieser Antrag rechtswidrig.

Es ist eine Kernbereichsfläche der LIK Nord und umfasst eine Reihe von Biotopen. Diese Biotope der Betzenhölle sind als wertvoll eingestuft, die Artenliste der vorgefundenen Biotopflächen umfasst nicht weniger als neun Seiten.

Zu den streng geschützten Art gehören nach Aussage der Avifauna-Gutachter: Grünspecht, Mäusebussard, Rotmilan, Schleiereule, Schwarzspecht, Turmfalke und Waldohreule.

Die Waldohreule ist sogar als Brutvogel im Gebiet streng geschützt. Hinzu kommen die Haselmäuse, die ebenso nach FFH-Richtlinie geschützt sind wie die Fledermausarten. Der Große Abendsegler jagt hier, die kleine Bartfledermaus, die im Saarland vom Aussterben bedroht ist, hat hier einzelne Schlafquartiere im Gebiet Betzenhölle.

Die Haselmäuse sollen umgesiedelt oder verjagt werden.

Und dann folgt ein bemerkenswerter Satz für ein Umweltgutachten zur Ausgliederung von Waldflächen aus eine Naturschutzgroßprojekt: „Für einzelne Individuen erhöht sich das Lebensrisiko signifikant.“ Das könnte also wohl ein tödliches Risiko sein.

Was dies mit nachhaltiger Nutzung zum Vorteil von Menschen und Natur und mit kreativer Industriekultur zu tun hat, ist mir nicht ersichtlich. Es ist das glatte Gegenteil der Intention unseres Wettbewerbs.

Das ist förderschädlich.

 

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Aktion Kahlschlag

Damit wir uns vorstellen können, was geplant ist, können wir die (möglicherweise auf Weisung von oben gekürzte?) Stellungnahme des Saarforst Landesbetriebs heranziehen.

„Die geplante Ansiedlung des Globus SB-Warenhauses soll auf Waldflächen über alle Besitzarten hinweg durchgeführt werden. Zur Realisierung des Projekts werden rund 5 Hektar Wald benötigt. Bei dieser Planung gehen großflächig Forstflächen verloren, die einer regelmäßigen Bewirtschaftung unterliegen.“

Das entspricht nun allerdings nicht der verpflichtenden Forderung des Bundes nach dauerhafter Bewirtschaftung. Damit nicht genug.

„Darüber hinaus sind die Belange des § 14 LWaldG zu beachten, wo bei der Errichtung von Gebäuden auf waldnahen Grundstücken ein Abstand von 30 Metern zwischen Waldgrenze und Außenwand des Gebäudes einzuhalten ist. Diese Vorgabe kann gegebenenfalls zu einem weiteren Waldverlust führen.“

Dass dies ein Widerspruch zu den Zielen der Landschaft der Industriekultur Nord ist, versteht sich von selbst.

Der SaarForst bietet eine Lösung an: „Aus Sicht der Forstbehörde ist dieser Verlust in Auslegung des § 8 Abs. 3 LWaldG an die Auflage gebunden, dass der Waldflächenverlust im Verhältnis 1 :1 durch eine Erstaufforstung einer landwirtschaftlichen Fläche oder einer Grünfläche auszugleichen ist.“

Im Ergebnis stellt SaarForst fest:

„Damit wird dem Grundsatz gemäß § 1 LWaldG gefolgt, dass der Wald auf Grund seiner Bedeutung für die Umwelt zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und nachhaltig zu sichern ist. Die Flächeninanspruchnahme des Bauprojekts sollte maximal komprimiert werden, um Waldverluste von vornherein zu vermeiden.“

Ich hoffe, ich habe das richtig verstanden:

Man holzt großflächig Wald ab und stellt fest, dass man nun kräftig aufforsten muss – an ganz anderer Stelle, um § 1 LWAldG zu erfüllen.

Das ist nicht im Sinne des Waldgesetzes für das Saarland. Und es ist auch nicht im Sinne des Projekts, es widerspricht ihm sogar fundamental, weil SaarForst den ausdrücklichen Auftrag im Pflege- und Entwicklungsplan hatte, die Fläche inklusive des Alt- und Totholzes naturgemäß dauerhaft zu sichern. Nur deshalb wurde auf eine grundbuchmäßige Sicherung verzichtet. Ansonsten ist die Conditio sine qua non. Hier wird also ein besonderes Vertrauensverhältnis und eine besondere gesetzliche Verpflichtung der öffentlichen Hand missachtet. Ich merke dies nur an.

Die Verpflichtung steht so im Bundesnaturschutzgesetz.

Ich will mit Blick auf das Bundesnaturschutzgesetz nur Pars pro toto noch auf die Verpflichtung hinweisen, die Böden zu erhalten, das Klima zu schützen, Biotope und Habitate zu schützen und Ökosystemen auf geeigneten Flächen Raum und Zeit zu schenken.

„Die Inanspruchnahme bereits bebauter Flächen sowie die Bebauung unbebauter Flächen im Innenbereich hat Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich.“

„Die Behörden des Bundes und der Länder haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu unterstützen.“

„Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind zu verwirklichen, soweit es im Einzelfall möglich, erforderlich und unter Abwägung aller sich aus § 1 Absatz 1 ergebenden Anforderungen untereinander und gegen die sonstigen Anforderungen der Allgemeinheit an Natur und Landschaft angemessen ist.“

„Bei der Bewirtschaftung von Grundflächen im Eigentum oder Besitz der öffentlichen Hand sollen die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in besonderer Weise berücksichtigt werden.“

„In besonderer Weise berücksichtigt“ heißt gerade nicht, dass man erst abholzen dar, um dann an ganz anderer Stelle Kahlschlag auszugleichen.

Und schließlich gibt es noch eine ganz wichtige Passage, die da lautet:

Die europäischen Bemühungen auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden insbesondere durch Aufbau und Schutz des Netzes „Natura 2000“ unterstützt.

Das Saarland weist nämlich gerade in diesem Jahr Natura 2000-Flächen im unmittelbaren Umfeld der Betzenhölle als Naturschutzgebiete aus.

Wir Illinger sind auch angeschrieben worden vom Umweltminister. Der hat uns auf das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland und die Verpflichtungen des Saarlandes hingewiesen und uns gebeten, aktiv mitzuwirken. Wir haben dies bereits getan. Die Flächen der Natura Ill-Theel in Illingen sind bereits als Naturschutzgebiete ausgewiesen.Bei der Gelegenheit habe ich Minister Jost aber auch auf die Verpflichtungen im Gebiet der LIK Nord hingewiesen, das von zwei FFH-Gebieten umgeben ist, die für die UVP-Prüfung von Relevanz sind und die man auch jetzt hätte einbeziehen müssen. Leider ist meine konkrete SUIG-Frage nach FFH-Gebieten, die im Zuge der nastura-2000-Vernetzung jetzt per Verordnung ausgewiesen werden, nicht beantwortet worden. Herr Weyrath hat mir einen Internetlink geschickt, der auf eine nicht existente Seite verwies. Dies ist nicht rechtskonform. Ich habe die FFH-Gebiete immerhin selbst über das BfN recherchieren können.

Das ist sehr wohl von Belang bei der Prüfung.

Denn das Globus-Projekt muss hier nicht angesiedelt werden, es darf auch nicht hier angesiedelt werden. Dies widerspräche eklatant dem Vermeidungsgebot im Bundesnaturschutzgesetz. Wenn umweltschädliche Einwirkungen vermieden werden können, MÜSSEN sie auch vermieden werden.

Es gibt keinen Gemeinwohl-Grund für die Wahl des Tabu-Standorts Betzenhölle, nur Geschäftsinteressen.

Und es gibt vor allem Alternativflächen.

Die Flächenprüfung erfolgte nicht rechtskonform mit abgestufter Priorität der zu bachtenden Normen (europäische, nationale, lokale), sondern offensichtlich nach den Wünschen eines Unternehmens. Das heißt: Das Vermeidungsverbot nach § 13 BNatschG wird Geschäftsinteressen untergeordnet. Das ist in diesem besonderen Gebiet nicht zulässig.

Damit ist ihr Vorschlag nicht zustimmungsfähig und nicht gesetzeskonform.

Und Sie haben auch einen weiteren gravierenden Punkt in der Vorprüfung einfach abgeräumt:

In der Stellungnahme der Abteilung D, Naturschutz, heißt es:

„Dabei bleibt der förmliche Belang der Lage des Bereichs „Betzenhölle“ in dem Kerngebiet Nr. 8 des Naturschutzgroßprojektes „Landschaft der In­dustrie Nord (LIK.Nord) außer Acht, da über das derzeitige Vorverfahren die Dispositionsbedingungen für die Entlassung der entsprechenden Flächen aus der Kerngebietskulisse des Naturschutzgroßprojektes LIK.Nord zu klären sind.“

Auch das ist ein formaler Verstoß gegen das Gebot einer rechtskonformen Vorprüfung. Sie haben einen wesentlichen Belang, der bei der UVP-Prüfung zwingend zu beachten ist, außer Acht gelassen.

Und wie haben Sie das geschafft?

Mit einem Taschenspielertrick:

Sie erklären eine Tauschfläche der RAG namens „Katzentümpel“ für gleichwertig.

Damit ist die Sache für Sie erledigt.

Das ist es aber nicht. Ich will es für das Publikum mit einfachen Worten ausdrücken:

In der Betzenhölle stehen Bäume, Wald, Altholz, Totholz im Mittelpunkt.

Die Ersatzfläche Katzentümpel war ein Absinkweiher.

Sie schreiben selbst, dass die Ersatzfläche eine andere naturräumliche Charakteristik hat als die Betzenhölle-Fläche.

Sie ist kein gleichwertiger Ersatz, schon gar kein besserer, was immer wider besseres Wissen behauptet und publiziert wird.

Trocken ist nicht feucht und feucht ist nicht trocken.

Die Fachleute der Abteilung D schreiben:

„Im vorliegenden Fall des Standorts „Betzenhölle“ handelt es sich weitgehend um Waldflächen, die zum Teil auch mit Altholz bestanden sind.“

„Der Schlammweiher „Katzentümpel“ weist einen hohen Restkohleanteil auf und war deshalb auch Gegenstand einer Wiederauskohlungsplanung der RAG, weshalb die Fläche wohl auch im Zuge der Erstellung des PEPL keine Aufnahme in die Kerngebietskulisse des Naturschutzgroßprojektes gefunden hat. Auf Grund geänderter Rahmenbedingungen ist diese Fläche nun disponibel und steht somit als Tauschfläche zur Verfügung.“

Disponibel auf Grund geänderter Rahmenbedingungen.

Sehr interessant. Kollusives Zusammenwirken?

Die Naturschutzbehörde sieht das kritischer.

„Die Vegetation der Planfläche besteht zum größten Teil aus einem jungen bis mittelalten, mehr oder weniger dichten Birken-Vorwald, in den vor weniger als 10 Jahren Fichten gepflanzt wurden. ln kleinflächigen, zum Teil aufgelichteten Randbereichen hat sich eine wiesenartige Vegetation eingestellt. Allerdings handelt es sich nicht um Magerrasen, wie in der Planung dargestellt. Vielmehr sind es ruderale/gestörte Vegetationsbestände mit wenigen mesotraphenten Wiesenarten. Auf den noch offenen Flächen innerhalb des Birkenbestandes, die auch bereits randlich zuwachsen, gehen die mesotraphenten Arten zurück bzw. fehlen völlig.“

Stellungnahme Abt. D

„In der südöstlichen Randmulde hat sich ein Rötelweidenbestand auf eutrophem feuchtem Standort entwickelt. Die Zwischenbereiche werden mehr oder weniger locker von Schilfrohr-Beständen (Phragmites australis) eingenommen. Diese feuchte Randmulde wurde auch im Rahmen der Offenlandbiotopkartierung als § 30-Biotop kartiert, allerdings nur als „Untergrenze-Biotop“, da wertgebende Arten weitgehend fehlten.

Bei dem am nordwestlichen Zipfel im Wald gelegenen temporären Stillgewässer handelt es sich lediglich um eine Wasseransammlung in einer kleinen länglichen Mulde. Die gesamte Fläche ist dicht mit Laubstreu bedeckt, gewässertypische Vegetationsbereiche sind derzeit nicht vorhanden.“

Fazit:

„Die im Zuge der Entlassung des Bereichs „Betzenhölle“ aus der Kerngebietskulisse verlorengehenden Flächen mit der Zielorientierung „naturnahe Bewirtschaftung der Waldbestände einschließlich Sicherung und Erhöhung der Alt- und Totholzanteils-Objekte“ können im Zuge des Vollzuges der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung über einen funktionalen Ausgleich an anderer Stelle erbracht werden.

Bei entsprechender Vorgehensweise gehen wir aus naturschutzfachlicher Sicht davon aus, dass die Zielsetzung des Naturschutzgroßprojektes LIK.Nord nicht gefährdet ist.“

Habe ich das richtig verstanden?

Nicht die Betzenhölle ist geringerwertig, sondern der Katzentümpel?

Das sind die Fakten. Wir erhalten eine Ersatzfläche, die weder die Charakteristika aus dem Pflege- und Entwicklungsplan abbildet noch die wegfallenden Habitate ersetzen kann. Und die versprochenen Biotop-Qualitäten sind auch nicht vorhanden.

Die Struktur der Betzenhölle gibt es kaum im gesamten LIK-Nord-Gebiet. Das hat ja auch das BfN festgestellt.

Hast man uns hier ein bisschen hinters Licht geführt?

Meine Damen und Herren von Globus, sie sind doch ein seriöses Weltunternehmen saarländischer Herkunft. Solche Dinge habe Sie doch gar nicht nötig.

Fest steht:

Von Gleichwertigkeit oder besserer Alternative kann

KEINE REDE SEIN.

Es sind völlig unterschiedliche Habitate.

Und es gibt noch mehr Auffälligkeiten:

So haben die Naturschützer im Umweltministerium Defizite in der Artenuntersuchung der Anhang 4-Liste der FFH- Richtlinie sowie der Vogelschutzrichtlinie moniert.

Insbesondere werden die Untersuchungstiefe bei Reptilien, teilweise Fledermäusen , Schmetterlingen und der Vogelwelt als „ unzureichend“ eingestuft.

Angesichts der weitreichenden Folgen einer Ausgliederung, eines Kahlschlags und einer Vollversiegelung sowie einer bisher nicht kalkulierbaren Stickoxid- und Ozon-Belastung ist dies sehr ungewöhnlich.

Und dann gilt natürlich die Verwaltungsvereinbarung, die wir alle unterschrieben haben, aber das wissen Sie ja sowieso.

Demnach gibt es ein Planungs- und Bauverbot.

Dies ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag nach § 54 VwVfG ff., und das wissen Sie. Dieser Vertrag hat Drittwirkung zum Bund, ist Vertragsbestandteil des Zuwendungsbescheids und kann nicht durch Mehrheitsbeschluss abgeändert oder gekündigt werden.

Das ist ein KO-Kriterium, das ich dem Umweltminister auch mitgeteilt habe.

„Ein Baum, der fällt, macht mehr Krach, als ein Wald, der wächst“, schreibt Hans-Peter Dürr.

Und deshalb ist es so wichtig, unseren Schatz zu schützen, unseren Wald, unsere Böden, unsere Flora, unsere Fauna, und sie nicht billigen Geschäftsinteressen zu opfern.

Ich bin nicht gegen Globus und nicht gegen Wettbewerb. Aber nicht an diesem Standort, nicht in dieser Größe und nicht unter diesen Voraussetzungen.

Denn es gibt Standortalternativen.

Und wenn die Landesplanung schreibt, dass der im Rahmen der Standortalternativenprüfung hergeleitete Präferenzstandort 7 („Betzenhölle“) – ungeachtet einer generellen Klärung des Zielkonflikts mit dem raumordnerischen Integrationsgebot der Ziffer 46f des LEP, Teilabschnitt „Siedlung“, und ungeachtet einer naturschutzfachlichen Einschätzung des Vorhabenstandortes hinsichtlich des für die Kerngebiete des Naturschutzgroßvorhabens Landschaft der Industriekultur Nord (LIK.Nord) geltenden „Planungsverbotes“ hinsichtlich seiner Restriktionen bzw. Eignung im Vergleich zu den anderen untersuchten Standortoptionen – aus raumordnerischer Sicht kritisch gesehen wird, dann ist dies ein ziemlich fundamentaler Punkt.

Fazit:

Es gibt keinen vernünftigen Grund für eine Ausgliederung der Fläche Betzenhölle.

Sie ist besonders geschützt, sie ist wertvoll, hier brüten, jagen und wohnen streng geschützte Arten.

Es ist nicht zulässig, den Wald für Globus zu opfern.

Das wäre ein Verstoß gegen europäisches, nationales und Landesrecht sowie eingegangene Selbstverpflichtungen der Behörden, gegen die Verwaltungsvereinbarung und gegen

Da es geeignete Alternativstandort gibt, ist die Ausgliederung fachlich falsch und angreifbar.

Die Standortauswahl ist rechtsfehlerhaft.

Und schließlich ist Kommunalrecht verletzt, wenn nicht jeder Gemeinderat mit einer so fundamentalen Frage wie der Ausgliederung, einem Vertragsverstoß und möglichen Schadenersatzforderungen befasst war.

Zum Schluss noch ein Bekenntnis: Ich bin immer noch Feuer und Flamme für die LIK Nord. Sie ist ein großartiges Projekt. Es ist mit das Beste, was uns je passiert ist in dieser Region.

Sie haben es in der Hand, ob Sie für ein automobilfixiertes Handelskonzept stimmen, das Arbeitsplätze gefährdet und vernichtet, oder ob Sie für Nachhaltigkeit und Zukunft stimmen. Dasss ich dabei auch die Interessen meiner Gemeinde vertrete, versteht sich von selbst. Ich vertrete aber auch die Interessen der Menschen des gesamten Kreises, weil ich für Gesundheitsschutz und Umwelt eintrete.

Ich beantrage, dass wir nachher namentlich offen darüber abstimmen.

Dr. Armin König