Missionshaus-Gelände ist Teil eines länderübergreifenden Biotopverbund-Vorhabens
Vor neuem Landesentwicklungsplan noch schnell Fakten schaffen – Bundesnaturschutzgesetz wird ignoriert
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Von Armin König
Bisher spielte das Thema Biotope beim Millionen-Missionshausprojekt keine Rolle. Bürgermeister Peter Klär, CDU und ProWND äußerten sich bisher so, als sei das grüne Gelände nicht Biomasse, sondern frei verfügbare Bau-Masse, was angesichts des Bodenschutzgesetzes falsch und rechtswidrig ist. Schaut man sich die für St. Wendel relevanten Pläne an, stellt man fest: Upps: Da gibt es noch eine Überraschung. Das Missionshausgelände und das Umfeld sind Teil eines Bundesländer-übergreifenden Biotop-Verbund-Systems. Die Planung im neuen Landesentwicklungsplan Siedlung sieht ein »Vorbehaltsgebiet Biotopvernetzung« vor. Den neuen LEP gibt es aber noch nicht. Er ist in der Anhörung. Erfahrene Planer wie Sarah End (KERNPLAN) oder Dr. Joachim Weyrich (ARK Umweltplanung) kennen ihre Plangrundlagen – und wissen, dass man jetzt noch schnell Fakten schaffen kann, bevor der neue Landesentwicklungsplan in Kraft tritt. Man zerstört Natur und schafft »Ausgleichsflächen« an ganz anderer Stelle. So geht Umweltschutz(-Verweigerung) in Deutschland, im Saarland, in St. Wendel. Das heißt aber nicht, dass das Thema irrelevant ist.
Es steht schon lange als Pflicht im Bundesnaturschutzgesetz (§21). Die Pflichtaufgabe wird aber von den Ländern weitgehend ignoriert. Das ist fatal.
Die Heinz-Sielmann-Stiftung schreibt: »Ein hoher Flächenverbrauch und die Intensivierung der Landnutzung haben dazu geführt, dass wertvolle Lebensräume verloren gehen und vielerorts nur noch kleine, isolierte Biotopflächen übrig geblieben sind.« Die Hoffnung: »Indem wir Biotope miteinander verbinden und neue herstellen, können wir dem Artenrückgang begegnen und ihn lokal sogar umkehren.« Biotopverbünde seien »engmaschige Rettungsnetze für die Natur«. Ähnlich argumentiert auch das Max-Planck-Institut für Verhaltensbiologie (Radolfzel/Konstanz).
Weil Biotopschutz durch Vernetzung im Saarland auf die lange Bank geschoben wird, sind absurde Planungen wie üppige Neubaugebiete im Grünen mit Biotopzerstörung oder eine Batteriefabrik im Wasserschutzgebiet (SVolt) hier möglich – zumindest planerisch, trotz planerischer Vorbehalte im künftigen Landesentwicklungsplan. Angesichts des dramatischen Artenschwunds ist dies schlicht unverantwortlich. Umso besser, wenn Projekte wie SVolt auf dem Linslerfeld (-es gäbe bessere Standorte, die aber nicht gewollt waren -) oder Missionshaus-Gigantomanie sich zerschlagen. Denkbar immerhin, dass Gerichte der Biotopzerstörung in Normenkontrollverfahren einen Riegel vorschieben. Wegen Europarechtswidrigkeit. Und mit Blick auf das Bundesnaturschutz-Gesetz.