MACHT UND GELD UND MACHTMISSBRAUCH

MACHT UND GELD UND MACHTMISSBRAUCH (WAS BISHER GESCHAH):

MACHT UND GELD UND MACHTMISSBRAUCH (1): Ich stelle jetzt in einer Fortsetzungsgeschichte dar, wie Globus und das saarländische Umweltministerium mich von fundamentalen Umweltinformationen ausschließen, die für die Bewertung der Zulässigkeit des rechtswidrigen Ansiedlungsbegehrens von Globus in der Betzenhölle von entscheidender Bedeutung sind.

MACHT UND GELD UND MACHTMISSBRAUCH (2): Misstrauisch bin ich im Dezember 2015 geworden. Damals hatte der Oberbürgermeister der Stadt Neunkirchen, Jürgen Fried, die Aufnahme des Tagesordnungspunktes Globus-Ansiedlung auf die Tagesordnung der LIK beantragt. Die LIK muss einer Ausgliederung der Betzenhölle aus dem Kerngebiet des gesamtstaatlich repräsentativen Naturschutzgroßvorhabens zustimmen, damit überhaupt vom Bund geprüft werden kann, ob dies geht. Eigentlich hätte die Oberste Naturschutzbehörde des Saarlandes schon von vornherein glasklar NEIN sagen müssen. Denn die Verwaltungsvereinbarung der Kommunen mit dem Land und der Zuwendungsbescheid des Landes lassen eine Planung und Bebauung von Kerngebieten und in Kerngebieten nicht zu. Das haben Land und Bund so gewollt und so verlangt., als es die Millionen für den Bundeswettbewerb idee.natur/chance.natur gab. Ich habe dem Kollegen Fried zeitnah geantwortet, dass ich den Tagesordnungspunkt gern aufnehme, dass sich allerdings einige Fragen stellen. Ich hatte erfahren, dass Globus Unterlagen vorgelegt hatte, die uns als LIK-Nord-Entscheidungsgremium aber vorenthalten wurden. Die haben wir ein halbes Jahr später dann endlich bekommen, als schon die ersten Fakten festgenagelt sein sollten. Damals aber habe ich dem Neunkirchen OB angekündigt, dass ich eine Anfrage an das Innenministerium und das Umweltministerium richten werde, um die anstehenden Entscheidungen der Zweckverbandsgremien zeitnah und volständig zu erhalten.

Schließlich gab und gibt es für die Betzenhölle ein Planungs- und Bauverbot, das jeglichem Raumordnungsverfahren entgegensteht. Und ein so genanntes „Vorverfahren zum Raumordnungsverfahren“ gibt es schlicht nicht. Ich würde es eine saarländische Erfindung nennen.

Deshalb habe ich als Verbandsvorsteher der Landschaft der Industriekultur Nord einen Brief an das Innenministerium und an das Umweltministerium geschrieben und um Akteneinsicht gebeten.

Kommentar Sven Berlin: Möchtest du damit sagen, dass Globus und das Umweltministerium unter einer Decke stecken? So könnte ein saarländischer Tatort mit dem Titel „Macht und Geld“ beginnen. Dein Schicksal müsste dann der Kommissar aufklären.

Ich: Ich will aber kein Schicksal sein
Ich: Ich will Akteneinsicht, um auszuschließen, dass dem so ist. Ansonsten müsste ich wohl notgedrungen eben dies annehmen, ob ich will oder nicht …

MACHT UND GELD UND MACHTMISSBRAUCH (3): Ich habe also nach der Globus-Initiative von Jürgen Fried einen Brief an den saarländischen Umweltminister Reinhold Jost und einen Brief an die Landesplanung geschrieben. Ich habe Bezug genommen auf den (vertraglich nicht zulässigen ) Antrag auf Ausgliederung einer Teilfläche aus Kerngebiet 8 des Naturschutzgroßprojekts LIK.Nord zur Errichtung eines Globus SB-Warenhauses in Neunkirchen. Ich habe darum gebeten, dass man mir den Stand des Verfahrens sowie den weiteren Ablauf erläutert und wie die Verträglichkeit des geplanten Verfahrens mit der Raumordnung eingeschätzt wird. Und natürlich habe ich darum gebeten, Unterlagen wie die vorgelegte avifaunistische Bestandserhebung, die Standortalternativenprüfung, das Einzelhandelskonzept von Neunkirchen und das Gutachten zu naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen einsehen zu dürfen. Und nun raten Sie, was danach geschah…

S.: Erzähl…
A: Nix?
B: Was?
S: Ich schätze, es kam ein Nein?
Ich: Sie haben erst einmal Tage gebraucht, um eine Antwort zu formulieren. Im Umweltministerium. Landesplanung ging schnell – man hat mir weitere Erläuterungen versprochen, wenn es aktuell wird. Aber es war ja erst ein Vorverfahren. Also war jetzt Umwelt dran. Und die… – tja: die mussten mir erklären, warum ich eine Akteneinsicht nicht bekommen sollte, obwohl ich sie bekommen musste. Es ist nämlich so wie bei Gorbatschow: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Oder der Gesetzgeber. Sie haben im Dezember keine Antwort gegeben. Sie haben im Januar keine Antwort gegeben. Sie haben mir auch im Februar keine Antwort gegeben auf meinen Brief vom 10. Dezember. Scheint ja ein heikles Problem gewesen zu sein. Dabei hatte ich nur geschrieben: “ Sollten die genannten Unterlagen Ihrem Haus als der für das Naturschutzgroßprojekt LIK.Nord zuständigen Instanz vorliegen, würden wir uns über eine Gelegenheit zur Einsichtnahme freuen. Gerne nehmen wir dazu einen Gesprächstermin in Ihrem Haus wahr.“
Die lang ersehnte Antwort kam dann im März. Aber was soll ich sagen..
Es ist ein Krimi. Weil: Man muss die Spannung halten. Fast drei Monate Spannung, um eine kleine Frage zu beantworten. Mein Gott, das dauerte…
Was das mit Gorbatschow zu tun hat?
Manchmal verändert die Zeit Wesentliches. Zum Beispiel die Gesetzeslage.
Je mehr ich dazu schreibe, umso klarer werden mir die Hintergründe, die Abläufe, die Verbindungen. Das ist gut.

MACHT UND GELD UND MACHTMISSBRAUCH (4): Man hat im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz offenbar ein paar Probleme gehabt, wie man mit dem Schreiben des LIK-Nord-Verbandsvorstehers umgehen soll. (11.12.2015: Es ging um die Bitte um Einsichtnahme in Unterlagen, die für die Entscheidung der LIK Nord erheblich sind, nachdem Neunkircher OB die Ausgliederung einer nicht überplanbaren Fläche für ein Globus Warenhaus beantragt hatte.)

Das Schreiben vom 11. Dezember 2015 an Minister Reinhold Jost ist – da bin ich ganz sicher, das gehört sich ja auch so – zunächst einmal dem Minister vorgelegt worden. Warum man dann zweieinhalb Monate gebraucht hat, um eine nicht gesetzeskonforme Ablehnung zu formulieren, entzieht sich meiner Kenntnis. Vielleicht war es doch nicht so ganz einfach. Bis der ganze Prozess der Kenntnisnahmen und der Abzeichnungen durch die höchste Ministeriumsebene durch war – ich gehe davon aus, dass erst die Abteilungsleiterin, dann der Staatssekretär abgezeichnet haben; vielleicht hatte auch der Minister K.v.A., also Kenntnis vor Absendung -, war es März geworden. Am 2. März 2016 wurde Ablehnung der Akteneinsicht abgesandt. Der damalige Verbandsvorsteher der LIK Nord hat mir das Schreiben in Kopie zur Verwendung gegeben, da es sich um Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 SUIG handelt, öffentliche Belange wesentlich berührt sind und die Behörden nach § 10 SUIG gehalten sind, „die Öffentlichkeit in angemessenem Umfang aktiv und systematisch“ zu unterrichten. „In diesem Rahmen verbreiten sie Umweltinformationen, die für ihre Aufgaben von Bedeutung sind und über die sie verfügen.“

Das also ist das Schreiben, mit dem das Umweltministerium mauert – obwohl man längst alles weiß… :

„Geplante Ansiedlung eines großflächigen SB-Warenhauses im Bereich „Betzenhölle“ in der Kreisstadt Neunkirchen;
hier: Ihre Bitte um Akteneinsicht
Ihr Schreiben vom 11.12.2015

Sehr geehrter Herr Dr. König,
in Bezug auf Ihr Anliegen auf Akteneinsicht teile ich Ihnen mit, dass gemäß dem auch mit der Geschäftsführung des Naturschutzgroßprojektes vereinbarten weiteren Verfahrensab­laufes ohnehin vorgesehen ist, den Zweckverband des Naturschutzgroßprojektes über un­ser Haus zu beteiligen. Dem Zweckverband werden in diesem Zusammenhang auch alle Planunterlagen zugehen. Letztendlich hat der Zweckverband dann darüber zu befinden, mit welchem Votum er den Antrag auf Entlassung der entsprechenden Teilfläche aus dem Kerngebiet von LIK.Nord dem BfN vorlegen wird.
Nach den Vorgaben des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes besteht im derzeiti­gen Verfahrensabschnitt kein förmlicher Anspruch auf Akteneinsicht. Diese Prüfung ist au­ßerhalb eines förmlichen Verfahrens und dient der verwaltungsinternen Willensbildung, die ein schutzwürdiges Interesse i. S. des § 8 Absatz 1 Nr.2 SUIG darstellt.
Selbst wenn man eine Akteneinsicht zum jetzigen Zeitpunkt gewähren würde, wäre diese nicht zielführend, da unserem Haus noch nicht die erforderlichen Planunterlagen vorliegen. Das Ministerium für Inneres und Sport ist federführend bei der Prüfung des Vorverfahrens zum Raumordnungsverfahren. Ich darf Sie daher bitten, sich solange zu gedulden.
Mit freundlichen Grüßen“

Ärgerlich nur, dass (- siehe Gorbatschow: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben -) das Schreiben zu lange im Ministerium hin- und hergewendet wurde. Hätte man sofort geantwortet, wäre die Antwort zwar schon fehlerhaft gewesen (angesichts einschlägiger europarechtlicher Urteile), aber man hätte sich immer noch auf das SUIG berufen können.

Am 24. Februar 2016 aber hat der Saarländische Landtag das Saarländische Umweltinformationsgesetz an die Vorschriften des Europarechts und der Umweltinformationsrichtlinie angepasst. Damit war die Informationsverweigerung mit Verweis auf die „verwaltungsinterne Willensbildung“ schon nicht mehr zulässig, da es sich nicht um ein Gesetzgebungsverfahren handelt(e).

Und die Aussage, dass eine Akteneinsicht „nicht zielführend“ wäre, muss eine informationspflichtige Stelle schon dem Berechtigten überlassen.

Kommentare:

H: bin mal gespannt, wann und bei wem die Staatsanwaltschaft sich in dieser Angelegenheit interessiert

AK: „Gedulden“ heißt „dulden“, dass Dinge passieren, die man nicht mitgestalten kann. Das sieht das Europarecht definitiv anders vor. Und die einschlägigen Bestimmungen des Planungsrechts auch. Aber darauf kommen wir später noch einmal.

Übrigens ist das Quatsch, was am Anfang des Briefes steht: Der Zweckverband ist seit 2015 von der Stadt Neunkirchen und von maßgeblichen Stellen des Umweltministeriums unter Druck gesetzt worden, eine Entscheidung zu treffen, die ihm nicht zusteht, die gegen seine Interessen verstößt und gegen Zuwendungsbescheid, Mittelverteilungsschreiben des Bundes und gegen die Verwaltungsvereinbarung. Als Verbandsvorsteher war ich Teil der Geschäftsführung der LIK Nord. Wir haben zu keinem zeitpunkt vereinbart oder zugestimmt, nicht unverzüglich über alles informiert zu werden. Stattdessen wurden uns alle wesentlichen Informationen vorenthalten.

MACHT UND GELD UND MACHTMISSBRAUCH (5): Was bisher geschah: LIK-Brief an Umweltminister von Dezember 2015 liegt bis März 2016 auf der Staatssekretärs oder Ministerebene. Am 2. März nach fast 3 Monaten „vertröstende“ Antwort. Also: Trostlos, bodenlos, respektlos. Auskunftswert: Null. Akteneinsicht: Null. Kooperationsbereitschaft: Null. Besonderheit: Auskunft fehlerhaft, Ablehnung rechtsfehlerhaft. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „Sehr geehrter Herr Dr. König,
in Bezug auf Ihr Anliegen auf Akteneinsicht teile ich Ihnen mit, dass gemäß dem auch mit der Geschäftsführung des Naturschutzgroßprojektes vereinbarten weiteren Verfahrensab­laufes ohnehin vorgesehen ist, den Zweckverband des Naturschutzgroßprojektes über un­ser Haus zu beteiligen.“ Das ist am 2. März 2016. Begonnen hat die geheim-konspirative „Aktion Globusansiedlung“ im Naturschutzgroßprojekt aber schon – so die offizielle Auskunft des Saarforst-Landesbetriebs – am 6. Februar 2015. Auch 13 Monate nach Beginn der konspirativen „Aktion Betzenhölle“ wird der Hauptakteur LIK Nord nicht beteiligt. Keine Akteneinsicht. Keine Informationen. Keine Pläne. Kein Umweltbericht. Keine Abwägung. Nichts. Stattdessen: Totmann- oder Totfrau-Strategie. In krassem Gegensatz zur Aarhus-Konvention, zu Europäischen Richtlinien und allen Standards zu Beteiligungsverfahren wird ausgerechnet der Zweckverband, in dem die Kerngebietsfläche liegt, systematisch von Informationen ferngehalten.

MACHT UND GELD UND MACHTMISSBRAUCH (6): Was bisher geschah: LIK-Brief an Umweltminister von Dezember 2015 liegt bis März 2016 auf der Staatssekretärs oder Ministerebene. Am 2. März nach fast 3 Monaten „vertröstende“ Antwort. Also: Trostlos, bodenlos, respektlos. Auskunftswert: Null. Akteneinsicht: Null. Kooperationsbereitschaft: Null. Besonderheit: Auskunft fehlerhaft, Ablehnung rechtsfehlerhaft. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „Sehr geehrter Herr Dr. König,
in Bezug auf Ihr Anliegen auf Akteneinsicht teile ich Ihnen mit, dass gemäß dem auch mit der Geschäftsführung des Naturschutzgroßprojektes vereinbarten weiteren Verfahrensab­laufes ohnehin vorgesehen ist, den Zweckverband des Naturschutzgroßprojektes über un­ser Haus zu beteiligen.“ Das ist am 2. März 2016. Die Fakten widerlegen die Beteiligungsbereitschaft des Ministeriums. Stattdessen will man erst Fakten schaffen, Öffentlichkeit vermeiden.

Begonnen hat die geheim-konspirative „Aktion Globusansiedlung“ im Naturschutzgroßprojekt aber schon – so die offizielle Auskunft des Saarforst-Landesbetriebs – am 6. Februar 2015. Auch 13 Monate nach Beginn der konspirativen „Aktion Betzenhölle“ wird der Hauptakteur LIK Nord nicht beteiligt. Keine Akteneinsicht. Keine Informationen. Keine Pläne. Kein Umweltbericht. Keine Abwägung. Nichts. Stattdessen: Totmann- oder Totfrau-Strategie. In krassem Gegensatz zur Aarhus-Konvention, zu Europäischen Richtlinien und allen Standards zu Beteiligungsverfahren wird ausgerechnet der Zweckverband, in dem die Kerngebietsfläche liegt, systematisch von Informationen ferngehalten. § 10 SUIG und verwandte Gesetzesvorschriften werden vom Umweltministerium in SachenGlobus-Ansiedlung schlicht ignoriert und konterkariert.

MACHT UND GELD UND MACHTMISSBRAUCH (7): Oh, was ist das?! Ich dachte, ich hätte alle Akten bis aufs Komma studiert. Und nun fällt mir tatsächlich etwas ins Auge, was ich bisher übersehen hatte! Eine Überschrift mit Betreff. Das müsst ihr allerdings lesen. Dass mir das nicht früher aufgefallen ist. Wir sind belogen worden. Fällt euch was auf?
„Vorverfahren im Zusammenhang mit der geplanten Ansiedlung eines großflächigen SB­-Warenhauses in der Kreisstadt Neunkirchen im Bereich „Betzenhölle“ im Kerngebiet 8 des Naturschutzgroßprojektes UK.Nord;
hier: Bitte um Zustimmung zur Eröffnung eines Raumordnungsverfahrens und gegebenenfalls
Entlassung des Bereichs „Betzenhölle“ aus der Kerngebietskulisse bei gleichzeitiger Aufnahme des Bereichs „Katzentümpel“ in die Kerngebietskulisse 

Schreiben der Grundstücks-GbR GLOBUS Holding, St. Wendel, vom 15. Januar 2016 (ohne Az.) mit entsprechenden Prüfunterlagen 
Schreiben der Landesplanung vom 14.03.2016, Az.: E/1 – 12-12/15 Gr, hier eingegangen am 05.04.2016“

Also: Wenn Globus am 15. Januar 2016 die „entsprechenden Prüfunterlagen“ abgegeben hat, dann war das nicht mehr der Status der „verwaltungsinternen Willensbildung“. Dann haben die uns einfach hingehalten und behauptet, sie hätten noch nichts. 


Ej, die haben uns – die LIK Nord, die die Kerngebietsfläche „entlassen soll“, damit überhaupt geplant und gebaut werden kann (- es gibt ein Planungs- und Bauverbot im Kerngebiet) dreizehn Monate sozusagen dumm gehalten, sie haben einen Brief knapp drei Monate verschleppt, sie haben rechtswidrig Auskunft verweigert, sie haben eine Gesetzesänderung verschlampt, sie haben ein gemauert, getäuscht, getrickst. Das kann jetzt heiter werden.