Mehrere Milliarden Euro Entlastung der Unternehmen durch das Strompreispaket

Klimaschutz und Energie

Berlin (ak)

Im letzten Jahr (2023) hat Deutschland  wegen des strom- und energiesteuerlichen Spitzenausgleichs rund 1,375 Milliarden Euro bzw. 175 Millionen Euro weniger an Steuern eingenommen. Das hat die deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage zum Thema Strompreispaket verraten. Einfacher gesagt: Der Bund hat die Unternehmen subventioniert. Dadurch sind Strom und andere Energieträger für die Wirtschaft billiger geworden. Die Bürger und die Wirtschaft müssen es aber irgendwann über die Steuern doch bezahlen. Irgendwer muss ja für die Mindereinnahmen aufkommen. Das Ganze ist also eine Umlage, die nicht nur die Unternehmen trifft, sondern auch die Stuerbürgerinnen und -bürger. Damit es der Wirtschaft besser geht, müssen alle zuzahlen. Das merkt derzeit nur keiner. 

Da die Höhe der Entlastung durch den Spitzenausgleich unternehmensindividuell verschieden sei, heißt es in der Antwort weiter, lägen der Bundesregierung keine Daten zur konkreten, zusätzlichen Entlastungswirkung durch die Stromsteuerabsenkung für einzelne Unternehmen des produzierenden Gewerbes vor. D.h.: Weil die Entlastung durch den Spitzenausgleich je nach Unternehmen unterschiedlich ist, hat die Bundesregierung keine genauen Daten darüber, wie sehr die Senkung der Stromsteuer einzelnen produzierenden Unternehmen in der Industrie zusätzlich hilft.

Die Firmen, die bisher den stromsteuerlichen Spitzenausgleich bekommen haben, werden auf jeden Fall um mindestens einen Euro pro Megawattstunde entlastet, sagt die Bundesregierung. Außerdem können jetzt vor allem kleinere Unternehmen zum ersten Mal nach Paragraph 9b StromStG eine Steuerentlastung beantragen, wenn ihr Stromverbrauch über 12,5 Megawattstunden im Jahr liegt. Das nennt man Mittelstandsförderung. Überprüft haben wir die Höhe und die Abläufe nicht. Aber wir gehen davon aus, dass die Aussagen des Wirtschaftsministerium richtig sind.

Wenn man die bereits angekündigten Maßnahmen der Bundesregierung (Strompreissenkung, Fortsetzung der Strompreiskompensation, Fortführung des „Super-Cap“, Wegfall des Spitzenausgleichs, Wegfall der Übertragungsnetzentgelte) berücksichtigt, wird geschätzt, dass das Strompreispaket im Jahr 2024 den Unternehmen eine Entlastung von etwa 3,25 Milliarden Euro durch die Ausweitung des Paragraphen 9b StromStG und weitere 1,3 Milliarden Euro durch die Fortführung des „Super-Cap“ und die Ausweitung der Strompreiskompensation bringen wird.

Es liegen jedoch keine Informationen über die Gesamtentlastung durch das Strompreispaket vor, außer den genannten Haushaltsmitteln.

Also: Die Wirtschaft kann sich bedanken. Die Bundesregierung hat viel für die Unternehmen getan. Im letzten Jahr sind sie bei Strom und Energie um 1,5 Milliarden Euro entlastet worden, 2024 werden es sogar mehr als doppelt so viele Euro sein. Macht zusammen etwa 6 Milliarden Entlastungen aus Steuermitteln.

Vielleicht sollte man das Wehklagen etwas dämpfen…

Quelle: heute im Bundestag