Regierungserklärung zur Nachhaltigkeit: König fordert klares Nein der Landesregierung zu umweltschädlichem und flächenvernichtendem Globus-Projekt im Naturschutzgrossverhaben

Das umstrittene Vorhaben zur Ansiedlung eines Globus-Großverbrauchermarktes im Kerngebiet des Bundes- und Landes-Naturschutzgroßvorhabens Betzenhölle in Neunkirchen beschäftigt heute den Saarländischen Landtag – einmal direkt durch einen Antrag der Bündnis90/Grüne-Landtagsfraktion und einmal indirekt bei der Regierungserklärung von Umweltminister Reinhold Jost zur Nachhaltigkeitsstrategie der Landesregierung. Illingens Bürgermeister Dr. Armin König (CDU) fordert ein klares Signal: das kann nur ein Nein zu diesem ökologisch und ökonomisch widersinnigen Projekt sein, das gegen alle wesentlichen Ziele der Landesplanung und der Raumordnung verstößt.

Heute gibt Umweltminister Reinhold Jost (SPD) im Landtag eine Regierungserklärung zur Nachhaltigkeitsstrategie der Landesregierung ab. Illingens Bürgermeister Armin König (CDU) fordert vom Minister am heutigen Tag „ein klares Nein“ zu den Ansiedlungsplänen von Globus im Bundes-Naturschutzgroßvorhaben LIK Nord Betzenhölle. „Das wäre ein Bruch fundamentaler Umweltgesetze.“ Ausgerechnet das Umweltministerium verstoße vorsätzlich gegen Umweltrecht und gegen Kernprinzipien der Nachhaltigkeit. „Wenn das Umweltminsiterium das wirklich zulassen will, dann ist alles Gerede von Nachhaltigkeit nur eine hohle Phrase. Waldvernichtung und großflächige Flächenversiegelung sowie die komplette Abbaggerung einer landschaftsprägenden Haldenflanke im Naturschutzgroßvorhaben sind schon jetzt nach Bundes- und Landesrecht verboten. Das steht so im Grundgesetz, im Baugesetzbuch, im Bundesnaturschutzgesetz und in den Raumordnungszielen des Landes im Landesentwicklungsplan.“ Außerdem verstoße das Projekt fundamental gegen das Klimaschutzkonzept der Stadt Neunkirchen, das Anfang 2015 beschlossen wurde.
König verweist auf eine Stellungnahme der Landesplanung, die im Innenministerium angesiedelt ist. Sie sieht in ihrer offiziellen Stellungnahme für die LIK Nord im Globus-Projekt einen klaren Verstoß gegen die Ziele 22 (Inanspruchnahme ökologisch wertvoller Lebensräume) und 24 (Waldinanspruchnahme) des Landesentwicklungsplans Siedlung. In der bisher kaum bekannten Stellungnahme der Landesplanung, die unter der Hoheit von Innenminister Klaus Bouillon steht, heißt es:
„Auf Grund der Lage des Präferenzstandort „Betzenhölle“ innerhalb des Kerngebiets 8 „AHA-Hüttenpark Neunkirchen und Halde König“ des Naturschutzgroßvorhabens Landschaft der Industrie­kultur Nord (UK.Nord) widerspricht die Vorhabenplanung der landesplanerischen Zielfest­legung der Ziffer 22, wonach ökologisch bedeutsame Teile von Freiräumen vor Beeinträch­tigungen zu schützen, in ökologisch wirksamen zusammenhängen zu erhalten und in ihrer Funktionsfähigkeit zu stärken sind. Dies gilt insbesondere für solche ökologisch wertvollen Lebensräume wie Natura 2000-Gebiete und sonstige Schutzgebiete und -objekte nach dem Saarländischen Naturschutzgesetz. Insofern bestehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt landesplanerische Vorbehalte gegen den Vorhabenstandort.“
Sie wurden nur deshalb zurückgestellt, „weil ausgerechnet das Landes-Umweltministerium unter Federführung von Umweltminister Jost und Staatssekretär Roland Krämer gegen jeder Nachhaltigkeitsregel Greeenwashing betrieben haben“, erklärte König.
Auch die vorgesehene Waldinanspruchnahme sei verboten. Auch darauf habe die Landesplanung explizit hingewiesen:
„Waldinanspruchnahme (Ziffer 24): Bei dem Vorhabenstandort „Betzenhölle“ handelt sich nach der Biotoptypenkartierung um Waldflächen, für die der LEP, Teilabschnitt „Siedlung“, Zielfestlegungen trifft. Danach darf Wald nur dann in Anspruch genommen werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies erfordert…“ und Ausnahmetatbestände nicht gegeben sind.
„Hier geht es nicht um Gemeinwohinteressen, sondern um knallharte Wirtschaftsinteressen eines einzelnen Unternehmens. Das ist an dieser Stelle verboten.“

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